Immobilienverband IVD West

Verbraucher

10 Merkmale qualifizierter Immobilienmakler

Gute Immobilienmakler sind vor allem Berater                                                      

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht meist mit hohen finanziellen Transaktionen einher. "Durch einen kompetenten Immobilienmakler sichert sich der Kunde eine umfassende Beratung, die auch die finanziellen Interessen des Verbrauchers schützt", sagt Jürgen Michael Schick, Präsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. 

Die Beratungsleistung des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder die Einstellung der Immobiliendaten in ein Exposé oder das Internet. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. „Für den Verbraucher ist es oft schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden“, sagt Schick. Der Immobilienverband IVD hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen.

1. Marktkenntnis:
Professionelle Immobilienmakler kennen den Markt vor Ort. Sie informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.

2. Auftragsverhältnis:
IVD-Mitglieder haben sich über die Standesregeln des Verbandes verpflichtet nur tätig zu werden, wenn ihnen ein Auftrag des Eigentümers oder Kunden vorliegt. Der IVD empfiehlt, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden.

3. Beratung ohne Zeitdruck:
Ein qualifizierter Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden in seinem Büro oder zuhause beim Kunden Zeit zu nehmen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden. Zudem wird er niemals eine Immobilie ohne Besichtigungstermin vermitteln. Die Beratung sollte nicht nur am Telefon durchgeführt werden. Der Immobilienmakler sollte vor Ort sein, so dass ihn der Kunde in seinem Büro aufsuchen kann.

4. Individuelle Beratung:
Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und ihn von sich aus vor Risiken warnen. Auf keinen Fall wird er Vorauszahlungen  verlangen. Die Wünsche des Kunden lassen sich nicht pauschal mit dem Hinweis auf das Internet und die Vermarktung durch Online-Portale beantworten. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und den voraussichtlichen Aufwand klar benennen.

5. Besichtigungstermine und weitere Beratung:
Bei der Besichtigung treffen Verkäufer und Käufer in der Regel zum ersten Mal aufeinander. Hier werden auch die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien besonders deutlich. Ein professionell arbeitender Immobilienmakler ist bei jeder Besichtigung dabei. Vor Ort lassen sich alle wichtigen Fragen besonders gut klären. Die Kenntnis der Immobilie, der genauen Lage eines Grundstücks, des Zustands der Immobilie, etwaige erforderliche Investitionen bei der Renovierung oder energetischen Verbesserung einer Immobilie und die Beantwortung der vielen Fragen rund um die konkrete Immobilie helfen beiden Parteien bei dem Abschluss der Verhandlungen.

6. Haftpflicht:
Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.

7. Problembewusste Beratung:
Ein qualifizierter Immobilienmakler ist ein Berater, der realistische Einschätzungen über einen Kauf- oder Verkaufswunsch abgibt. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung

helfen. In Teilungserklärungen oder in Sondernutzungsrechten von Eigentumswohnungen verbergen sich beispielsweise mitunter komplizierte Sachverhalte.

8. Provision:
Kunden sollten mit ihrem Immobilienmakler einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem auch alle Vergütungsfragen geregelt sind. Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.

9. Kundenpflege:
Ein professioneller Makler behandelt seinen Kunden auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Kunden und bleibt Ansprechpartner für die Beteiligten bis zum Abschluss des Immobiliengeschäfts. Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Jeder professionell arbeitende Makler wird daher Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können – also auf erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden verweisen können.

10. Mitgliedschaft im Fachverband:
Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der Kunde sollte keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler  geben darüber bereitwillig Auskunft. Der IVD beispielsweise verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen.

ChecklisteBeratung  zum Download

 

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Professionelle Hilfe vom IVD Makler ist konkreter Verbraucherschutz

Seit dem Zusammenschluss der beiden Traditionsverbände (Ring Deutscher Makler) und VDM (Verband Deutscher Makler) zum Immobilienverband Deutschland - IVD im Jahre 2004 verbürgt sich der IVD mit seinem Leitbild, dem Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger, für seriöses Geschäftsgebaren.

Durch die Wettbewerbs- und Standesregeln sowie durch nachweisbare kontinuierliche Fortbildung der IVD-Mitglieder ist es dem Endverbraucher möglich, zwischen unqualifizierten Dienstleistern und einem IVD-Mitglied, welches durch das Führen des Verbands-Logos leicht erkennbar ist, zu unterscheiden. Der Abschluss und die Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht wie die Marktkenntnis, die für die Bewertung einer Immobilie im Vorfeld einer Vermietung oder eines Verkaufs vonnöten ist. Eine Vertrauensschadenversicherung für alle Verbandsmitglieder gibt dem Endkunden eine zusätzliche Absicherung.

Durch eine zentrale Schlichtungsstelle mittels eines neutralen Ombudsmannes werden Streitigkeiten außergerichtlich gelöst. Außerdem können Verbraucher die Syndizi der Regionalgeschäftsstellen bei Problemen anschreiben, die um Aufklärung des Sachverhaltes und eine Streitbeilegung bemüht sind. Das gilt natürlich nur für Verbraucher, die sich für ein IVD-Mitglied entschieden haben. Da dem IVD nicht die Funktion einer Berufskammer obliegt, haben die Verbraucher, die kein IVD-Mitglied beauftragt haben, das Nachsehen und müssen auf eigene Faust rechtlichen -und oft teuren- Beistand suchen.

Der Immobilienmarkt braucht Verlässlichkeit.
Meist ist es nur einmal im Leben, dass man eine Immobilie kauft und es ist die größte Investition im Leben des Erwerbers. Dabei ist Kompetenz des Vertragspartners der beste Ratgeber. Entsprechend ist es auch nur einmal im Leben, dass man eine Immobilie verkauft und man möchte einen angemessenen Preis dafür erzielen und das möglichst schnell.

Der IVD Makler ist rasch in der Lage, eine Bewertung vorzunehmen, die Immobilie per Exposé in das geeignete Licht zu stellen, in geeigneten Print- und Internetmedien zu werben, Besichtigungen nur mit Interessenten durchzuführen, die er im Vorfeld selektiert hat, einen Finanzierungsplan aufzustellen oder aufstellen zu lassen und alle Wege zu ebnen, an deren Ende der Notartermin steht.

Dass die Maklercourtage häufig ein Diskussionsthema in der Öffentlichkeit ist, hängt mit der Unkenntnis zusammen, dass die Provisionszahlung nicht gleich der Gewinn ist, der dem Makler nach Abzug aller Kosten übrigbleibt. Fixkosten wie beispielsweise Löhne für Angestellte, Büroanmietung, Fahrtkosten, insbesondere jedoch die besonders kostenintensive Bewerbung des Objekts, stehen neben einer nie hundertprozentigen Erfolgswahrscheinlichkeit einem Reingewinn von meist nicht einmal 10 % gegenüber. Da der Makler erfolgsabhängig arbeitet und von der Willensbildung Dritter abhängig ist, hat er häufig auch kostenintensive Auftragsbearbeitungen, die nicht ausgeglichen werden geschweige denn gewinnbringend zu Buche schlagen.

Viele Köche verderben den Brei.
Entgegen der landläufigen Meinung vieler Objektverkäufer ist es auch nicht immer positiv, gleichzeitig mehrere Makler mit der Vermarktung zu beauftragen in dem Glauben, das Objekt ließe sich dadurch schneller vermarkten. Das Argument, viele Makler gleichzeitig zu beauftragen, führt oftmals seltener zum Erfolg als einem Makler einen sog. Alleinauftrag zu geben. Denn angesichts der stärkeren Konkurrenzsituation wird sich der einzelne Makler meist nicht so engagieren wie ein alleinbeauftragter Makler.

Hinzu kommt, dass ein alleinbeauftragter Makler verpflichtet ist, die Interessen des Verbrauchers aktiv wahrzunehmen und sich für einen schnellen Verkauf einzusetzen, was bei Beauftragung mehrerer Makler im Wege eines sog. einfachen Maklerauftrages nicht der Fall ist. Schaltet der Verbraucher mehrere Makler ein, ist das Engagement naturgemäß gering und der Erfolg bleibt dem Zufall überlassen. Im ungünstigsten Falle kann es sogar passieren, dass die Provision doppelt bezahlt werden muss, weil die mehrere Makler mitursächlich am Vertragsabschluss mitgewirkt haben. Schließlich ist es auch der Vermarktung nicht zuträglich, wenn ein und dasselbe Objekt von mehreren Maklern gleichzeitig angeboten wird, so dass beim Endkunden der Eindruck erweckt werden kann, das Objekt sei nicht gut verkäuflich.

Der IVD Makler ist ein "überprüfter" Makler.
Der Verbraucher sollte sich nicht scheuen, den Makler danach zu fragen, ob er dem IVD als Berufsverband angehört. Mitglied im IVD kann nur werden, wer die entsprechende Fachkunde besitzt und diese dem Verband auch nachweist.

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Beschwerdemanagement

Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Thema im Immobilienverband Deutschland IVD, da die Sicherstellung professioneller und seriöser Immobiliengeschäfte die Kernkompetenz unseres Verbandes ist. Damit bürgen wir mit unserem IVD-Markenzeichen, das ausschließlich unsere Mitglieder führen dürfen. Wir bieten Kunden der uns angeschlossenen Mitgliedbetriebe die Möglichkeit, ein eventuell nicht-standesgemäßes Geschäftsgebaren mit uns zu kommunizieren.

Die Abwicklung dieses Beschwerdemanagement steht in Verbindung mit der Einschaltung einer unserer regionalen Verbandsjuristen, welcher in Konfliksituationen vermittelt eintritt.

Sie sollten Anfragen schriftlich an die info@ivd-west.net oder auf dem Postweg an: IVD West e.V., Von-Werth-Straße 57, 50670 Köln (Fax: 0221-95 14 97 9) richten. Nur schriftlich eingereichte Beschwerden können durch unsere Verbandsjuristen bearbeitet werden.