Die Koalition von CDU/CSU und SPD hat sich Mitte September auf eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geeinigt. Seit Monaten arbeitete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einem Gesetzentwurf zur Novellierung des WEG-Rechts (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, WEModG).
Mit der Reformierung sollen u.a. die Position der Verwalter im Hinblick auf bauliche Maßnahmen grundsätzlich gestärkt und die Beschlussmehrheiten erleichtert werden. Die energetische und altersgerechte Modernisierung wird hierdurch befördert, die Schaffung einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos und die Nutzung eines Glasfaseranschluss deutlich erleichtert sowie einbruchsschützende Maßnahmen gefördert.
Neu eingeführt werden soll der Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf die Bestellung eines so genannten zertifizierten Verwalters. Diese Qualifizierung soll über die IHKs erfolgen. Die Zertifizierung stellt zwar keine grundsätzliche Berufszulassungsregelung dar, wird in der Praxis aber dazu führen, dass die Zertifizierung Voraussetzung für eine Bestellung ist. Es soll zu dieser Regelung einige Ausnahmetatbestände für verschiedene Berufsgruppen geben. Welche Ausnahmen das konkret sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte September, Anm. d. Redaktion) noch nicht bekannt. Die Politik arbeitet aktuell an dem Entwurf.
Der IVD begrüßt, dass die Reform des WEG-Rechts jetzt zügig zu einem Abschluss gebracht wird, warnt aber vor einem Schnellschuss hinsichtlich einer „Verwalter-Zertifizierung“. Es muss sichergestellt werden, dass bereits erworbene Qualifikationen und die vorhandene Verwalterpraxis der IVD-Mitglieder einer Zertifizierung gleichgestellt werden, so wie dies mit der „Alten-Hasen-Regelung“ beabsichtigt war.
Interessant in diesem Zusammenhang ist das Statement von Dr. Jan-Marco Luczak (MdB/CDU): „Die Investition in eine Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen die größte Investition in ihrem Leben. Sie sollen daher sicher sein können, dass ihr Eigentum gut verwaltet wird. Wir haben daher sichergestellt, dass Verwalter eine gute Arbeit abliefern. Zukünftig hat daher jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Dies wird die Qualität der Wohneigentumsverwaltung deutlich steigern und unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt drängen.“