Eine Mitgliedschaft im IVD zahlt sich aus. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Vorteile!
Immobilien-Dienstleister, die als IVD Mitglied das Markenzeichen IVD führen dürfen, heben sich positiv von ihren Mitbewerbern ab. Mehr als drei Viertel aller Verbraucher sehen einer repräsentativen Emnid-Umfrage zufolge die Mitgliedschaft in einem Berufsverband als Markenzeichen für Makler, Verwalter und Sachverständige und damit als Ausweis und Garantie für die Qualität der Immobilien-Dienstleistungen an. So wird in einem vergleichsweise intransparenten Markt das Markenzeichen IVD zum Lotsen, der dem Verbraucher den Weg zu einem qualifizierten und seriösen Makler, Verwalter oder Sachverständigen weist.
Die Aufnahme in den Immobilienverband IVD erfolgt nach eingehender Prüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit kommt der IVD seiner Aufgabe als Hüter der Interessen des Verbrauchers gegenüber den Mitgliedern nach. Die Öffentlichkeit honoriert diese Zulassungsvoraussetzungen mit einem hohen Vertrauensvorschuss in die Tätigkeit von IVD Mitgliedsunternehmern. Der IVD ergänzt diesen wichtigen Versicherungsschutz durch eine Vertrauensschadenversicherung, die der Bundesverband für alle Mitglieder des Verbandes abgeschlossen hat. Die Ombudsstelle Immobilien im IVD ist ein weiterer wichtiger Baustein für aktiven Verbraucherschutz des IVD und das verbesserte Ansehen der Dienstleistungen der IVD Mitglieder in der Öffentlichkeit.
Alle IVD Mitglieder erhalten ein Zertifikat des Verbandes, in dem ihnen die Erfüllung der vielfältigen Anforderungen des IVD an seine Mitglieder bestätigt wird.
IVD Mitglieder investieren zwischen 5 (Juniorenmitglied) und 70,84 Euro (ordentliche Mitgliedschaft) Beitrag im Monat.
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede volljährige natürliche oder juristische Person erwerben, die im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig ist, über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in üblichem Umfange abgeschlossen hat und während ihrer Zugehörigkeit zum Verband dauerhaft unterhält.
Existenzgründermitgliedschaft
Die Existenzgründermitgliedschaft richtet sich an alle Neueinsteiger und Gründer in die/der Immobilienwirtschaft, die gerade ein eigenes Büro eröffnen und über ausreichende Fachkunde verfügen. Junge Unternehmen können innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung diese Mitgliedschaft eingehen. Der Nachweis erfolgt über die Gewerbeanmeldung. Die Existenzgründermitgliedschaft wird nach zwei Jahren automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
Juniorenmitgliedschaft
Auszubildende zur/m Immobilienkauffrau/-mann und Studenten eines immobilienwirtschaftlich orientierten Studienfachs können die Juniorenmitgliedschaft zu einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag erwerben.
Angestelltenmitgliedschaft
Natürliche Personen, die im Bereich der Immobilienwirtschaft in einem Unternehmen über ein Angestelltenverhältnis (also nichtselbständig) tätig sind, können die modifizierte ordentliche Mitgliedschaft (Angestelltenmitgliedschaft) beantragen.
Fördernde Mitgliedschaft
Als fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, die nicht den Status eines ordentlichen Mitgliedes erwerben wollen oder können.
Mit der Mitgliedschaft im IVD West werden Sie gleichzeitig Mitglied im IVD Bundesverband. Ansprechpartner für Interessenten aus NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist die Geschäftsstelle des IVD West in Köln.
Direkte Auskunft erhalten Sie unter walerius@ivd-west.net, noch schneller geht es per Telefon, 0221-951497-18.
Anja Walerius freut sich darauf, Ihre Fragen beantworten zu können.