Immobilienverband IVD West

Aufnahmevoraussetzungen

Um in den Immobilienverband Deutschland IVD aufgenommen zu werden, müssen strenge Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Diese sind für alle Regionalverbände einheitlich geregelt. Im einzelnen handelt es sich um

Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch erfolgt für alle Formen der Mitgliedschaft mit dem Aufnahmeantrag im IVD und gilt zugleich für den Bundesverband und den jeweiligen Regionalverband.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung ist zusammen mit dem Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder zu erbringen.

Anerkennung der Satzung/Regularien
Mit der Aufnahme in den Verband sind die Mitglieder verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen des Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. und des jeweiligen IVD Regionalverbandes, die IVD-Standesregeln für Makler, Hausverwalter und Sachverständige, die IVD-Wettbewerbsregeln und die IVD-Geschäftsbräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern anzuerkennen.

Nachweis der Fachkunde
Mit dem Aufnahmegesuch weisen ordentliche Mitglieder ihre für die Berufsausübung erforderlich Fachkunde nach.

 

Über die für die Berufsausübung erforderliche Fachkunde verfügt im Allgemeinen, wer die kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlich einschlägigen Bestimmungen und Grundsätze seines Berufszweiges beherrscht.  Das Nähere ist in der Aufnahmeordnung des IVD West geregelt. Alle Regularien erhalten Sie zusammen mit dem Antragsformular in der jeweiligen IVD-Regional-Geschäftsstelle.

 

Der Fachkundenachweis gilt in der Regel ohne Prüfung als erbracht, wenn Sie entweder den Abschluss als Immobilienkauffrau/-mann (früher: Kauffrau/-mann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) haben oder die Prüfung zum Immobilienfachwirt bzw. zum Immobilienwirt erfolgreich abgelegt haben.

Die Aufnahme in den IVD kann als
• Ordentliches Mitglied
• Juniorenmitglied
• Zweitmitglied
• Angestelltenmitglied
• Förderndes Mitglied
erfolgen.